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Artikel vom 27.02.2024
Fälligkeiten der Wassergebühren
Fälligkeit der Wassergebühr - Abrechnung 2023 und 1. Abschlag (01.04.2024)
Fälligkeit Wasser/Abwassergebühren
Wir machen darauf aufmerksam, dass der 1. Abschlag der Wasser/Abwasserrechnung zum 01.04.2024 fällig ist. Sofern Sie uns ein SEPA Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir den fälligen Betrag abbuchen.
Um unnötige Kosten für Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird darum gebeten, den jeweils fälligen Betrag bis zum Fälligkeitstag zu überweisen. Bei Steuerschuldnern, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag abgebucht.
Für Steuerschuldner, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, liegen die entsprechenden Vordrucke bei der Gemeindekasse vor oder können über das Internet abgerufen werden.