entweder energieintensiv aussortiert oder können nicht vollständig abgebaut werden. Sie landen im schlechtesten Fall auf dem Feld und tragen damit zur Mikroplastikverunreinigung unserer Böden bei. Viel besser [mehr]
den nach § 3 Abs. 1 und 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Hohenfels am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Rand des Gehweges oder soweit ein solcher nicht vorhanden ist, am äußersten Straßenrand [mehr]