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Müller, sie haben am 01. Juni 2003 den Dienst in unserem Rathaus angetreten. Vorher haben sie eine Ausbildung zur Steuerfachgehilfin absolviert und aufgrund ihres Interesses für die Finanzwelt, haben sie [...] Übergabe des... [mehr]
Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein [...] Grundstücke unter... [mehr]
gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Hausanschtüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein [...] Grundstücke unter Einbeziehung... [mehr]
gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein [...] Grundstücke unter Einbeziehung... [mehr]
gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein [...] Grundstücke unter Einbeziehung... [mehr]
3 Einfriedungen über 0,50 m sind unzulässig als Mauern, Betonformsteinen und sonstige, das Landschaftsbild störende Bauwerke wie Sichtschutzwände etc. 6. Pflanzliste 6.1 Siehe Grünordnungsplan. [mehr]
Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
soll die rechtliche Grundlage für die - Grenzregelung - Erschließung - Bebauung der Grundstücke bilden. Hohenfelsf^ 2 4. Feb. 2015 Gem^ nd eve n/vaitu ngs): Haupistraße 30 78355 Hohenfels Gemeinde [mehr]