Wahlen
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Öffnungszeiten für Wahlangelegenheiten des Rathauses
Öffnungszeiten des Rathauses
Für Wahlangelegenheiten ist das Rathaus wie folgt geöffnet:
Freitag, 12.03.2021 von 14-18 Uhr
Sonntag, 14.03.2021 von 8-15 Uhr
Während der Öffnungszeiten ist Frau Möller unter der Tel.Nr. 07557/9206-13 zu erreichen.
Für verlorengegangene Wahlscheine kann noch bis Samstag, 13. März 2021, 12 Uhr, Ersatz beantragt werden. In diesen Fällen bitten einen Termin mit Frau Möller vereinbaren unter Tel.Nr. 07557/9206-13.
Corona-Regeln im Wahllokal
Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckung verläuft, gelten in den Wahlgebäuden und den Wahllokalen folgende Regeln (siehe auch § 10a der Corona-Verordnung Baden-Württemberg):
· Ansteckungsverdächtige: Personen, die ansteckungsverdächtig sind, dürfen das Wahlgebäude nicht betreten. Dazu gehören alle, die in den zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder die typischen Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns aufweisen. In solchen Fällen kann bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, Briefwahl beantragt werden, im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahlwochenende auch noch bis am Wahlsonntag, 15 Uhr.
· Maskenpflicht: Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden (Ausnahme: Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind).
· Mindestabstand: Von den Mitgliedern des Wahlvorstands und allen anderen Personen im Wahlgebäude muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
· Handdesinfektion: Am Eingang zum Wahllokal besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
· Lüftung: Der Wahlraum wird durch die Mitglieder des Wahlvorstands regelmäßig gelüftet.
· Schreibstift: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.
· Höchstzahl Personen: Im Wahllokal selbst sollen sich nur Wählerinnen und Wähler entsprechend der Anzahl der Wahlkabinen aufhalten. Das heißt ein bis höchstens zwei Personen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es während den Stoßzeiten zu einer Schlangenbildung vor dem Wahllokal kommen kann.
· Wahlbeobachter/innen: müssen ihre Kontaktdaten angeben (Vor- und Nachname, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit, Telefonnummer), um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
Vorgehen Briefwahl
1. Antrag Ausfüllen
Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite finden Sie den entsprechenden Antrag für einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diesen müssen Sie entsprechend ausfüllen und unterschreiben. Alternativ könen Sie den Wahlschein auch Online beantragen (siehe oben).
2. Abholen / Zusenden
Grundsätzlich werden Ihnen die Unterlagen per Post oder Amtsbote zugeschickt. Sie können die Unterlagen aber auch persönlich im Bürgerbüro abholen. Das Abholen durch andere Personen ist nur mit Vollmacht möglich.
3. Ausfüllen / Einpacken
Wenn Sie die Unterlagen haben können Sie den Stimmzettel entsprechend des Merkblatts ausfüllen.
1. Stimmzettel ausfüllen
2. Stimmzettel in den entsprechenden Stimmzettelumschlag
3. Wahlschein unterschreiben
4. Wahlschein und Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag
4. Rückgabe / Rücksendung
Die Wahlunterlagen können Sie direkt im Rathaus Hohenfels einwerfen, abgeben oder im Bereich der Deutschen Post AG unfrankiert zurücksenden.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bis spätestens am Wahltag 18:00 Uhr im Rathaus Hohenfels ankommen müssen. Die Post hat dabei keinen besonderen Zustellservice eingerichtet, so dass Sie von den üblichen Versandzeiten ausgehen müssen. Später eingegangene Wahlbrief könne nnicht mehr gewertet werden.