Gemeindetag Baden-Württemberg
Der Gemeindetag hat sich in seiner Satzung unter anderem folgende Aufgaben gestellt: Seine Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden in allen Angelegenheiten der Kommunalpolitik und der kommunalen Verwaltung zu beraten und zu betreuen; das ist seine Innenfunktion. Die Belange der Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden gegenüber der Öffentlichkeit, den Parlamenten, der Regierung und den staatlichen Stellen zu vertreten; das ist seine Außenfunktion. Er ist bestrebt, dabei mitzuwirken, dass die entstehenden Gesetze und Verordnungen kommunale Notwendigkeiten berücksichtigen sowie einen finanziellen Ausgleich bringen und auf diese Weise eine praxisgerechte, bürgernahe Verwaltung möglich wird.
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Montag - Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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