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Landratsamt Konstanz
016/24 - Vogelschutz in der Brutzeit
LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Ziergehölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durchgeführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbesondere bei Kirschen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.
Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen eines nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1222 abzuklären.
Radschnitzeljagd Landkreis Konstanz 2024 vom 23.3.-10.11.2024
059/24 - Hygienebelehrung jetzt auch online verfügbar
LANDKREIS KONSTANZ – Mit einem neuen Online-Verfahren können die gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes beim Umgang mit Lebensmitteln schnell und flexibel erfüllt werden. Ab dem 1. Mai 2024 sind Termine für die etwa 45-minütige Hygienebelehrung buchbar, mit sofortigem Erhalt des Schulungszertifikats.
Die Verarbeitung und Verteilung von Speisen im gewerblichen Rahmen unterliegt den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Alle, die eine Tätigkeit in diesem Bereich aufnehmen wollen, sind zu einer Erstbelehrung verpflichtet. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Hierbei geht es darum, das Risiko der Übertragung von ansteckenden Krankheiten über Lebensmittel zu minimieren. Bisher wurden diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich als Präsenzveranstaltungen angeboten.
Angesichts einer steigenden Nachfrage gibt es nun eine alternative Lösung — ein Online-Verfahren, das schnell, sicher und flexibel absolviert werden kann. „Unser Gesundheitsamt freut sich, die Hygienebelehrung ab sofort online anzubieten. Damit schaffen wir einen noch bürgerfreundlicheren Service und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der digitalen Transformation“, so Magdalena Kurkowski, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz.
Die Terminbuchung für die Online-Belehrung ist ab 1. Mai 2024 freigeschaltet. Die Schulung dauert etwa 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden sofort ein Schulungszertifikat. Weitere Informationen sowie das Buchungsportal sind auf der Webseite des Landratsamtes zu finden unter www.LRAKN.de, Suchbegriffe „Infektionsschutz und Belehrung“.
083/24 beim Landratsamt Konstanz im Schuljahr 2024/2025
LANDKREIS KONSTANZ – Das Landratsamt Konstanz bietet jungen Menschen bis 26 Jahren die Chance, sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) zu engagieren. Für das Schuljahr 2024/2025, das am 1. September beginnt, sind noch freie Stellen verfügbar.
Das FSJ kann in einer der Kreisschulen, in einer Gemeinschaftsunterkunft oder im Kreismedienzentrum des Landkreises Konstanz absolviert werden. Während des Freiwilligendienstes sind die Teilnehmenden aktiv in den Berufsalltag eingebunden und erhalten je nach Einsatzstelle praktische Einblicke in den Schulbetrieb, in die Flüchtlingshilfe oder in den Bereich Digitale Medien.
Die Dauer des FSJ beträgt sechs bis 18 Monate. Die Tätigkeit wird mit einem monatlichen Taschengeld und teilweise weiteren Zuschüssen vergütet. Für eine Bewerbung muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein; ein Schulabschluss ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den FSJ-Einsatzstellen des Landkreises Konstanz und zur Bewerbung gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes Konstanz.