der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt." § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt zum 01 .01.2023 in Kraft Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung [mehr]
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der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt." § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt zum 01 .01.2023 in Kraft Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung [mehr]
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in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 folgende Satzung beschlossen. § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen [...] Sitzung, die Genehmigung... [mehr]
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steuer. Bebaubar nach: Bebauungsplan „Röschberg Süd“, OT Liggersdorf, rechtskräftig seit 10.06.2023 Im laufenden Verfahren: „Röschberg Süd, 1. Teiländerung“, OT Liggersdorf, relevant für die Grundstücke [...] Weitere Informationen zum... [mehr]
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Verlinkt bei: Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser
in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 folgende Satzung beschlossen. § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen [...] Sitzung, die Genehmigung... [mehr]
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Verdrängungsmassen beauftragt. Grundlage für die Untersuchungen sind in dem Angebot Nr. 1236889 vom 21.11.2023 zusammengestellt. 1 Probenahme und chemische Untersuchungen Am 01.03.2024 wurde das Aush [...] bereits chemisch im Zuge... [mehr]
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Verdrängungsmassen beauftragt. Grundlage für die Untersuchungen sind in dem Angebot Nr. 1236889 vom 21.11.2023 zusammengestellt. 1 Probenahme und chemische Untersuchungen Am 01.03.2024 wurde das Aush [...] bereits chemisch im Zuge... [mehr]
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Verlinkt bei: Mehrfamilienhäuser und Sondergebiet
Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, ab 1. Januar 2019 bis 2022 2,5 Prozent und ab 2023 voraussichtlich 2,6 Prozent. Für ausführliche und detaillierte Auskünfte zur Sozialversicherung [mehr]
18:46 20:22 Stockach Freibad 06:06 06:53 07:53 09:46 10:46 12:23 13:23 14:17 15:17 16:23 17:23 18:47 20:23 Stockach Jettweiler Abzw 06:07 06:54 07:54 09:47 10:47 12:24 13:24 14:18 15:18 16:24 17:24 18:48 20:24 [mehr]
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Absatz 3, 4 und 5 festgelegte Verteilungsmaßstab. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der [mehr]
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