Bürgerinfo: Gemeinde Hohenfels

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Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 20.02.2024

Sozialverband VdK

Für Ruheständler: Hier gibt es Hilfe bei der Steuererklärung

Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruheständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse(@)drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre unter „Pressemitteilungen und Nachrichten“ ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

VdK-Apell in Sachen Schließung von Notfallpraxen

„Die Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bedroht die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Dies führt zu einer ungleichen Verteilung medizinischer Dienstleistungen“, betonte der VdK-Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz und appellierte im Namen des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. an die KVBW, nach Lösungen zu suchen, die für Patientinnen und Patienten verträglich sind. Die Versorgung im ländlichen Raum müsse sichergestellt werden. „Andere Bundesländer zeigen, dass es möglich ist, eine angemessene Notfallversorgung auch trotz des BSG-Urteils zu Poolärzten zu gewährleisten“, so Hans-Josef Hotz weiter – auch mit Blick auf das im Oktober 2023 erfolgte Urteil des Bundessozialgerichts zu den sogenannten Poolärzten. Baden-Württemberg solle diesem Beispiel folgen. Der VdK-Landeschef kritisierte außerdem, dass der Verweis der KVBW auf die telefonische Beratung unter der Nummer Telefonnummer: 116 117 nicht ausreicht. Im Notfall könne die örtliche Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle spielen, gab Hans-Josef Hotz zu bedenken und appellierte eindringlich: „Ein persönlicher Ansprechpartner für die ärztliche Versorgung muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen!“