Bodenrichtwerte
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Bodenrichtwerte ab sofort abrufbar
Die neuen Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung wurden vom Gutachterausschuss „Bodensee West“ ermittelt und können nun über das Portal des Landes www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Hinweis zur Feststellungserklärung Grundsteuer
Das Finanzamt muss für Zwecke der Grundsteuer sämtliche Grundstücke auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewerten. Aus diesem Grund müssen alle Grundstückseigentümer*Innen eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Diese Feststellungserklärungen müssen elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die entsprechenden Vordrucke werden digital im Portal »Mein ELSTER« bereitgestellt. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden.
Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Finanzamt eine Hotline eingerichtet; diese ist über die Nummer Telefonnummer: 07731/823-350 (mit Anrufweiterleitung auf zahlreiche weitere Anschlüsse) zu erreichen. Weitergehende Informationen können Sie sich auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de einholen. Dort hat die Finanzverwaltung des Landes auch einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) für Fragen zur neuen Grundsteuer zur Verfügung gestellt. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.
Bodenrichtwerte 2021 für Acker, Grünland, Wald und Unland
Übersicht der Bodenrichtwerte laut Gutachterausschuss 2020
Der GEMEINSAME GUTACHTERAUSSCHUSS „BODENSEE WEST“ hat folgende Bodenrichtwerte 2020 festgestellt. Nachstehend finden Sie die Bodenrichtwerte für Hohenfels als pdf-Dateien zum Herunterladen. Den zum Betrachten von PDF-Dateien notwendigen Adobe Reader können Sie ganz einfach auf den Seiten von Adobe herunter laden.
- Bodenrichtwerte 2020 (Hohenfels)
- Landwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2020
- Liegenschaftzinssätze 2023
- Sachwertfaktoren 2020
- Bodenrichtwertkarte Deutwang, zeichn. Teil zum 31.12.2020
- Bodenrichtwertkarte Kalkofen, zeichn. Teil zum 31.12.2020
- Bodenrichtwertkarte Liggersdorf, zeichn. Teil zum 31.12.2020
- Bodenrichtwertkarte Mindersdorf, zeichn. Teil zum 31.12.2020
- Bodenrichtwertkarte Selgetsweiler, zeichn. Teil zum 31.12.2020
Hinweis: Die Bodenrichtwerte 2020 sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!
Es wird hierzu ein Portal geben, weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.