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der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
Anforderungen erfüllen und Nachweise erbringen. Für Prüfingenieure aus EU-/EWR-Staaten Als EU-/EWR-Bürger, der in seinem Herkunftsland niedergelassen ist, können Sie grenzüberschreitend eine Tätigkeit [mehr]
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Effektiver Umweltschutz lebt von der aktiven Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese aktive Teilhabe finden sich in der Aarhus-Konvention, einem völ [mehr]
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Bezirksbeiräte können aber nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden. Und dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat in der Hauptsatzung so vorsieht. [...] Mitgliederzahl herabgesunken... [mehr]