Gemeinde Hohenfels (Druckversion)
Autor: Frau Baier
Artikel vom 29.02.2024

Landratsamt Konstanz

016/24 - Vogelschutz in der Brutzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Ge­hölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Zierge­hölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durch­geführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbeson­dere bei Kir­schen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.

Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrs­sicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen ei­nes nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unte­ren Naturschutzbehör­de des Landrats­amtes Konstanz unter der Telefon­nummer Telefonnummer: 07531 800-1222 abzuklären. 

018/24 - Der Landkreis sucht herausragende Klimaschutzprojekte

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz schreibt zum dritten Mal einen Klimaschutzpreis mit einem Preisgeld von insgesamt 10 000 Euro aus. Damit würdigt der Landkreis jährlich innovative Projekte, die zu einer klimaschonenderen und nachhaltigeren Zukunft beitragen. Bewerbungen sind bis Ende Juni 2024 möglich.

Der Klimaschutzpreis soll die Gewinnerprojekte einer größeren Öffentlich­keit bekannt machen und so ähnliche Vorhaben inspirieren und das Klima­bewusstsein vor Ort steigern. Preiswürdig sind alle vorbildlichen und inno­vativen Projekte, die etwa zu einem geringeren Energieverbrauch oder CO2-Aussstoß beitragen. Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Kinder- und Jugendgruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Kommunen. Im vergangenen Jahr erhielten insgesamt sechs Projekte den Klimaschutzpreis.

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 30. Juni 2024 online unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis möglich. Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung sind dort ebenfalls hinterlegt. Die Preisverleihung wird wieder im Rahmen des Unternehmensdialogs „Klima & Wirtschaft“, dieses Mal am 7. November 2024 im Konzil in Konstanz, stattfinden.

Für Fragen rund um den Klimaschutzpreis steht Christine Merath per E-Mail an Klimaschutzpreis(@)LRAKN.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07531 800-1457 zur Verfügung.

 

 

Radschnitzeljagd Landkreis Konstanz 2024 vom 23.3.-10.11.2024

048/24 - Europäischer Sozialfonds Plus - Ausschreibung der regionalen Fördermittel für 2025

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz erhält in diesem Jahr 249.160 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Förderfähig sind Projekte, die die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, oder die Verbesserung von Beschäftigungsfä­higkeit und Teilhabechancen besonders von Armut und Ausgrenzung be­drohter Menschen zum Ziel haben.

Am 14. März 2024 legte der Arbeitskreis ESF im Landkreis Konstanz die Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Jahr 2025 fest. Vor­aussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen sind unter anderem ein Mindestbetrag der förderfähigen Projektkosten in Höhe von 30.000 Eu­ro und eine Teilnahme von grundsätzlich mindestens zehn Personen. Pro­jek­te können mit höchstens 40 Prozent aus dem ESF gefördert werden. Die Schwerpunkte sowie die detaillierte Ausschreibung sind der Arbeitsmarkt­stra­tegie zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.LRAKN.de/ESF zu finden.

Anträge können schriftlich bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Landeskre­dit­bank Baden-Württemberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Parallel dazu ist der Antrag als pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF beim Landratsamt Konstanz an Florian.Best(@)LRAKN.de zu übermitteln. Das Aus­fül­len der Antragsformulare erfolgt webbasiert über das elektronische An­tragsformular „ELAN“ unter www.esf-bw.de. Unter www.esf-epm.de wer­den insbesondere für „Projektneulinge“ spezielle ESF-Schulungen angebo­ten.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württem­berg stellt die Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF im Landratsamt Kon­stanz (E-Mail Florian.Best(@)LRAKN.de, Telefon­nummer Telefonnummer: 07531 800-1605).

051/24 - Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung

LANDKREIS KONSTANZ – Das Amt für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz bietet in Konstanz, Radolfzell, Singen, Engen und Stockach Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an.

Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiter­scheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge kann eine unmittelbare Unterstützung gewähr­leistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevoll­macht Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Amtsgerichtsbe­schluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers verfügt werden.

Die Betreuungsvereine bieten in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz regelmäßig Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an. Bei diesen Veranstaltungen werden nicht nur Rechtsfragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsange­bote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen angespro­chen. Durch die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Betreuungsvereine sol­len die Betreuenden und Bevollmächtigten ergänzend zu den Angeboten der Gerichte und Behörden beraten und bei der Wahrnehmung ihrer Aufga­ben unterstützt werden.

Die Termine für Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung 2024 gibt es unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde. 

056/24 - Schulprojekt Junior-Europawahl 2024

LANDKREIS KONSTANZ – Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Pa­rallel wird bundesweit die Juniorwahl durchgeführt: Eine realistische Simula­tion, bei der Schülerinnen und Schüler erste eigene Erfahrungen mit demokratischen Wahlen machen können. Unterstützt durch großzü­gige Landesförderungen ist die Teilnahme für Schulen an der Junior-Euro­pawahl in diesem Jahr kostenfrei.

Die Juniorwahl ermöglicht es Schulklassen ab der Klassenstufe 7, eine echte Wahl unter realitätsnahen Bedingungen zu simulieren. Spannende Unter­richtsmaterialien sorgen dafür, den gesamten Prozess von der Organisa­tion der Wahl bis zur Analyse der Ergebnisse abzudecken. Landrat Zeno Danner betont, wie wichtig die politische Teilhabe junger Menschen ist: „Demokra­tie ist Wahl plus Kontrolle. Die Junior­wahl bietet eine prima Chance für Schülerinnen und Schüler, demokratische Prozesse kennenzulernen und die Bedeutung ihrer Stimmabgabe zu erle­ben. Sie kann das politische Interesse von Jugendlichen wecken und somit einen Beitrag zur Stärkung der Demo­kratie leisten.“

Die Juniorwahl bietet nicht nur die Möglichkeit, demokratische Prozesse durchzuspielen, sondern trägt auch dazu bei, das Verständnis für die Be­deutung der Europäischen Union zu vertiefen. Der Landkreis Konstanz un­terstützte die Teilnahme an der Juniorwahl bereits im Jahr 2019 und sieht diese als wichtigen Beitrag zur Förderung einer lebendigen Demokratie und einer engagierten Bürgerschaft.

Für weitere Informationen zum Projekt und zur Teilnahme können sich interessierte Schulen an Dörte Gensow vom Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung wenden (Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1142, E-Mail Doerte.Gensow(@)LRAKN.de), Infos gibt es außerdem unter www.juniorwahl.de/europa-2024-bw.html.

058/24 - Vollsperrung der K 6126 zwischen Binningen und Welschingen

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz saniert die Fahrbahn­deckschicht der K 6126 zwischen Binningen und Welschingen. Die Stra­ßenbaumaßnahme beginnt an der Einmündung zur B 314 und endet am Abzweig zur K 6134 nach Weil. Aufgrund der Sanierungsarbeiten werden die Kreisstraße sowie der gesamte Einmündungsbereich zur K 6134 nach Weil ab Montag, 6. Mai bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024 für den Verkehr voll gesperrt.

Eine Umleitungsstrecke für den überörtlichen Verkehr zwischen Binningen und Welschingen wird ausgeschildert. Diese führt über die B 314 und L 190 und verläuft über Riedheim, Hilzingen, Duchtlingen und Weiterdingen. Zu­gang zum Flugplatz sowie zum Sportplatz des Sportvereins Binningen wird für die Dauer der Baumaßnahmen größtenteils gewährleistet. Fahrzeuge können diese Einrichtungen über die B 314 aus Richtung Singen erreichen. Die Anfahrt von der B 314 aus Richtung Tengen ist während der Bauphase jedoch nicht möglich. Insbesondere die Asphalt- und Markierungsarbeiten machen zeitweise eine komplette Sperrung der Zufahrten erforderlich. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei schlechtem Wetter Verzögerungen bei den Bauarbeiten auftreten können und bittet alle Verkehrsteilnehmen­den um Verständnis.

059/24 - Hygienebelehrung jetzt auch online verfügbar

LANDKREIS KONSTANZ – Mit einem neuen Online-Verfahren können die gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes beim Umgang mit Lebensmitteln schnell und flexibel erfüllt werden. Ab dem 1. Mai 2024 sind Termine für die etwa 45-minütige Hygienebelehrung buch­bar, mit sofortigem Erhalt des Schulungszertifikats.

Die Verarbeitung und Verteilung von Speisen im gewerblichen Rahmen unterliegt den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Alle, die eine Tätig­keit in diesem Bereich aufnehmen wollen, sind zu einer Erstbelehrung ver­pflichtet. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygiene­belehrung unterziehen. Hierbei geht es darum, das Risiko der Übertragung von ansteckenden Krankheiten über Lebensmittel zu minimieren. Bisher wurden diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastrono­mie ausschließlich als Präsenzveranstaltungen angeboten.

Angesichts einer steigenden Nachfrage gibt es nun eine alternative Lösung — ein Online-Verfahren, das schnell, sicher und flexibel absolviert werden kann. „Unser Gesundheitsamt freut sich, die Hygienebelehrung ab sofort online anzubieten. Damit schaffen wir einen noch bürgerfreundlicheren Service und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der digitalen Transfor­mation“, so Magdalena Kurkowski, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz.

Die Terminbuchung für die Online-Belehrung ist ab 1. Mai 2024 freigeschal­tet. Die Schulung dauert etwa 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden sofort ein Schulungszertifikat. Weitere Informationen sowie das Buchungsportal sind auf der Webseite des Landratsamtes zu fin­den unter www.LRAKN.de, Suchbegriffe „Infektionsschutz und Belehrung“.

060/24 - FirmenEntdeckerTage - Schnupperpraktika in den Pfingstferien

LANDKREIS KONSTANZ – Die FirmenEntdeckerTage der Ausbildungsoffen­sive Landkreis Konstanz bieten Jugendlichen die Möglichkeit, regionale Unternehmen einen Arbeitstag lang kennenzulernen. Die nächsten Termi­ne stehen in den Pfingstferien vom 21. bis zum 31. Mai 2024 zur Verfü­gung. Eine Anmeldung ist noch bis 12. Mai 2024 möglich.

Im Rahmen der FirmenEntdeckerTage bieten rund 30 Unternehmen im Landkreis Konstanz Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, während der Schulferien erste praktische Einblicke in den Berufsalltag zu gewinnen. Die Schnupperpraktika sollen die Jugendlichen bei der beruflichen Orientie­rung unterstützen und sie in Kontakt mit potentiellen Ausbildungsbetrieben bringen. Interessierte Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 25 Jahren können so einen Arbeitstag in bis zu drei Unternehmen verschiedener Bran­chen kennenlernen. Es stehen Betriebe aus Handel, Handwerk, Sozialwesen und Industrie sowie aus dem Dienstleistungsbereich zur Wahl. Die Firmen­EntdeckerTage finden jeweils in den Schulferien statt. Die nächsten Termi­ne stehen in den Pfingstferien vom 21. Mai bis zum 31. Mai 2024 zur Verfü­gung. Die kostenlose Anmeldung für die Pfingstferien ist bis zum 12. Mai 2024 über die Homepage der Ausbildungsoffensive möglich: www.ausbildung-kreis-konstanz.de/orientieren/firmenentdeckertage/ 

Das Projekt FirmenEntdeckerTage ist eine Initiative der Ausbildungsoffensi­ve Landkreis Konstanz. Die Kooperation besteht aus der Industrie- und Han­delskammer Hochrhein-Bodensee, der Handwerkskammer Konstanz, der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, den beruflichen Schulen des Land­kreises Konstanz und der Wirtschaftsförderung des Landratsamts Konstanz. Ziel der Initiative ist es, Jugendliche bei der beruflichen Orientierung zu un­terstützen, das Interesse für eine Ausbildung zu wecken und sie als Fach­kräfte für die Zukunft zu gewinnen.

061/24 - Milde Temperaturen führen zu früher Borkenkäferaktivität im Wald

LANDKREIS KONSTANZ – Der auf Fichten spezialisierte Borkenkäfer ist in den letzten Jahren Hauptverursacher immenser Schäden und schwärmt derzeit durch die Wälder. Diese frühe Entwicklung beobachtet das Kreis­forstamt mit Sorge und ruft zu schnellem Handeln auf, insbesondere auch in den Privatwäldern.

Das Kreisforstamt warnt davor, die Bedrohung durch den Borkenkäfer zu unterschätzen. Regelmäßige Kontrollen im Abstand von etwa zwei Wochen in den Wäldern sind nun wichtig. Bereits bei Temperaturen über 16 Grad Celsius können die Käfer aktiv werden. Besonders gefährdet sind die im letzten Jahr durch Sommerstürme und Schneebruchereignisse vorgeschä­digten Bestände.

Frühzeitige Anzeichen für einen Befall durch den Buchdrucker sind unter anderem Harztropfen oder Harzfluss am Stamm, oft am Kronenansatz. Ein­bohrlöcher, manchmal mit harzverklebtem Bohrmehl bedeckt, sowie brau­nes Bohrmehl hinter Rindenschuppen oder am Stammfuß sind eben­falls Hinweise auf einen Befall. Auch sogenannte Rindenspiegel oder Spechtab­schläge größerer Rindenstücke können ein Zeichen dafür sein, dass der Kä­fer sich bereits im Larvenstadium befindet.

Spätere Anzeichen eines Befalls sind der Abfall grüner Nadeln am Boden, eine Kronenverfärbung von fahlgrün über rot bis braun sowie großflächiger Rindenabfall. Letzteres deutet meist darauf hin, dass der Käfer bereits aus­geflogen und die Sanierung nicht mehr effektiv ist.

Aktuell ist der Käfer besonders am liegenden Holz und in Poltern leicht nach­weisbar. Es gilt nun, die erste Generation abzuschöpfen, um eine ex­plosionsartige Vermehrung zu verhindern. Ein Käferweibchen kann im Laufe eines Sommers bis zu 100.000 Nachkommen hervorbringen. Im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen müssen befallene Bäume gesucht, gefällt so­wie durch Entrindung, Abtransport, Trockenlagerung außerhalb des Waldes oder im Notfall gezielte Spritzungen unschädlich gemacht werden.

Das Kreisforstamt Konstanz appelliert an alle Waldbesitzer, aktiv zur Be­kämpfung des Buchdruckers beizutragen, um die Wälder langfristig zu schützen und gesund zu erhalten. Die Revierleitenden vor Ort stehen den Privatwaldbesitzerinnen und -besitzern beratend und unterstützend zur Seite.

062/24 - Erfolgreiche Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete

LANDKREIS KONSTANZ – Seit der Einführung der Bezahlkarte für Leis­tungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Konstanz Anfang April wurden bereits 46 Karten ausgegeben. 15 Bedarfs­gemeinschaften beziehungsweise Personen erhalten weiterhin Geldleis­tungen in bar aufgrund ihres Aufenthaltsstatus. Die Erfahrungen mit der Bezahlkarte sind überaus positiv, die anfänglichen Schwierigkeiten konnten erfolgreich behoben werden.

Durch die geringere Anzahl an Barauszahlungen vor Ort in den Gemein­schaftsunterkünften wird bereits jetzt die erhoffte Verwaltungsverein­fachung erreicht. Die aufwendigen Geldanforderungen, Bestimmung der Auszahlungsorte sowie Koordinierung der Geldanlieferung und damit verbundene Sicherheitsvorkehrungen entfallen, was zu einer deutlichen Arbeitserleichterung führt.

Die Bezahlkarte erweist sich auch aus Sicht der Leistungsbeziehenden als vorteilhaft. Sie spart Zeit und Wege, da monatliche Behördengänge ent­fallen. Die Bedienung sowie Anwendung der SocialCard funktionieren gut. Sie stellt eine Übergangslösung bis zur Einführung der bundesweiten Be­zahlkarte dar und bietet vielfältige Funktionen, wie beispielsweise die Nut­zung im gesamten Bundesgebiet zum Bezahlen und Geld abheben. Über­weisungen auf und von der SocialCard sind jedoch nicht möglich. Die gut­habenbasierte Visa Debitkarte funktioniert wie eine herkömmliche Bank­karte.

Am 26. April 2024 stimmte der Bundesrat einer Änderung des Asylbewer­berleistungsgesetzes zu, sodass die Bezahlkarte als Auszahlungsmöglichkeit der Regelbedarfe aufgenommen wurde. Die bundesweite Einführung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Die genauen Rege­lungen zur Auszahlung stehen noch aus.

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