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Altholzabfuhr
Sperrmüll/Altholz
Sie haben zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, Sperrmüll und Altholz entsorgen zu lassen. Sperrmüll und Altholz werden dann zu den festgesetzten Terminen abgeholt (Straßenabfuhr).
Hinweis zur Altholzabfuhr
Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Die oben genannten Materialien werden in haushaltsüblichen Mengen (ca. 3m³) angenommen. Bei größeren Mengen aus Umbaumaßnahmen erfolgt keine Entsorgung über die kommunale Abfuhr.
Altholz aus dem Innenbereich:
Deckenverschalungen (Nut- und Federbretter), Laminat, Zimmertüren (Türblätter und Zargen), Zierbalken, Dielenbretter (kein Abbruchholz)
Naturbelassenes Vollholz:
Unbehandelte Bretter und Balken
Möbel aus Holz:
Küchen-, Wohn- und Schlafmöbel, sonstige Inneneinrichtungen
Möbel aus Spanplatten:
Küchen-, Wohn- und Schlafmöbel, sonstige Inneneinrichtungen
Gebrauchsgegenstände:
Einwegpaletten aus Vollholz, Obstkisten aus Vollholz, Versandkisten aus Vollholz
Nicht zum Altholz gehören:
Altholz aus dem Außenbereich:
Fenster, Fensterböcke, Türen und Zargen, Außenverbretterung, Balkonholz, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Dachbalken und Dachlatten, Fachwerkhölzer
Altholz aus dem Garten:
Jägerzäune, Hopfen-, Reb- und Baumpfähle
Altholz aus speziellen Bereichen:
Silobau, Leitungsmasten, Bahnschwellen, sonstige druckimprägnierte Hölzer