Bürgerinfo: Gemeinde Hohenfels

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Autor: Frau Baier
Artikel vom 01.04.2024

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund

Kindererziehungszeiten können auch für Väter gelten

Die Erziehung eines Kindes wird bei der Rentenberechnung entweder bei der Mutter oder beim Vater berücksichtigt. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) zeigt auf, wann Väter Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten können.
Wann bekommen Väter Kindererziehungszeiten gutgeschrieben?
Falls überwiegend der Vater die Erziehung des Kindes übernimmt, ist die Anerkennung der Zeiten für ihn – auch rückwirkend – problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil beispielsweise beide Elternteile im gleichen Maße berufstätig sind.
In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dieses schriftlich gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden. Wird keine Erklärung abgegeben, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.
Was sind Kindererziehungszeiten?
Um für die Erziehenden möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 €/Monat.
Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden?
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Sie erreichen uns unter Telefonnummer: 0800 1000 4800. Ansprechpartnerinnen und -partner zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt 
Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformularen auf der Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen 

Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Schulabgehende sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden

Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeugnisübergabe gehört für viele junge Menschen die Schule der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: diese Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Wie junge Menschen das geltend machen können, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf.
Schulabgängerinnen und –abgänger im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich dafür bei der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) als ausbildungsplatzsuchend melden. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden. Sinnvoll vor allem für all diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten können.
Wer bei der Arbeitsplatzsuche älter als 25 Jahre ist, kann in bestimmten Fällen auch Anrechnungszeiten hinterlegen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehl sich die individuelle Beratung durch die DRV BW.
Information und Beratung
Ausführliche Informationen gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Berufsstarter und Rente“, „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“ Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Das Team am kostenlosen Servicetelefon hilft auch unter Telefonnummer: 0800 1000 4800 gerne weiter 

Renten steigen um 4,57%

Rentenbeziehende profitieren vom starken Arbeitsmarkt
Die Bezüge von etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland, davon über 2,9 Millionen in Baden-Württemberg, steigen spürbar: Zum 1. Juli gibt es eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Eine Bruttorente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent.

Rentenanpassung basiert auf Lohnentwicklung Für die jährliche Erhöhung der Renten ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst Nachdem im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten erstmals bundeseinheitlich. Information und Beratung Weitere Infos zu Thema Wie wird meine Rente berechnet? finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de  Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt